Namensstimmzettel sind von allen Listen erlaubt!

Bei Namensstimmzetteln erhalten nur die auf dem Stimmzettel genannten Kan-didaten Wahlpunkte, alle anderen nicht. Ist zum Beispiel auf einem Stimmzettel nur ein Name enthalten, so erhält nur der Genannte Wahlpunkte; sonst erhält durch die-sen Stimmzettel niemand Wahlpunkte. Wären im obigen Beispiel zwei Namen ange-führt, erhält der Erstgenannte 8 Wahlpunkte und der Zweitgenannte 7 Wahlpunkte.
Sind auf mehreren Stimmzetteln Namen verschiedener Kandidaten derselben Wahl-partei genannt, erhalten diese ebenfalls Wahlpunkte, und zwar entsprechend ihrer Reihung auf dem Wahlvorschlag (§ 54 Abs.1).

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