Dringlichkeitsantrag wg. zeitlicher, betragsmäßiger und widmungskonformer Festlegung von Zuschüssen zur AEB

Die Liste WIR für RETZ brachte in der Sitzung des Gemeinderates im März 2016 folgenden Antrag ein, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Ob diese Ablehnung die Verschuldungssituation in Retz verbessert?

Dringlichkeitsantrag

Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates von Retz ersuchen gemäß § 46 lit. 3) NÖ GO 1973 den nachstehenden Verhandlungsgegenstand

  • Zeitliche, betragsmäßige und widmungskonforme Festlegung der bis jetzt nur grundsätzlich beschlossenen Kostenbeiträge für die AEB in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. April 2014 in der Höhe von EUR 290.000,- pro Jahr bis zum Jahr 2032 oder früher

auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit wie folgt:

Im Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2014 Pkt. 12 lit b) verpflichtet sich die Stadtgemeinde Retz auf unbestimmte Zeit einen Zuschuss in der Höhe von EUR 290.000,- pro Jahr für bevorstehende Investitionen zu leisten. Es hat seither seitens des Gemeinderates der Stadtgemeinde Retz KEINE Einschränkung der Laufzeit bzw. der maximalen Kosten des Projektes gegeben, obwohl diese Festlegung angekündigt war.
Durch diese uneingeschränkte Zusage in Zeit und Höhe könnten die Projektkosten eine Höhe erreichen, welche die Finanzkraft der Gemeinde deutlich überfordern könnte. Weiters ist klar festzulegen, dass dieser Kostenbeitrag ausschließlich für Projekte der Althoferweiterung und nicht für andere Projekte der AEB verwendet werden kann.

Die unterzeichneten Gemeinderäte stellen daher an den Gemeinderat der Stadtgemeinde Retz den Antrag, die Höhe des jährlichen Kostenbeitrags mit einer Laufzeit bis spätestens ins Jahr 2032 (15 Jahre) festzulegen. Weiters soll die widmungsgemäße Verwendung der Mittel lediglich für die Althof-Erweiterung konkret beschlossen werden.

Ergänzende Anmerkungen :

Die unterzeichneten Mandatare unterstützen das geplante Projekt durchaus, wenn die maximale Investitionssumme und die entstehenden Folgekosten erhoben und begrenzt werden.

Diese Kostenobergrenze wurde von Wir für Retz bereits mehrmals gefordert und erscheint nach Bekanntwerden der Bilanzzahlen der AEB aus dem Jahr 2014 (=vor Baubeginn der Erweiterung) umso dringender um das Risiko einer übermäßigen finanziellen Belastung der Stadtgemeinde zu reduzieren.

Wir ersuchen daher den Gemeinderat der Stadtgemeinde diesem Dringlichkeitsantrag heute zuzustimmen.

Der Antrag im Detail: Dringlichkeitsantrag von WIR FÜR RETZ bezüglich der Eingrenzung der Finanzierung der AEB (März 2016)

Zusatzinfo – GR Protokoll 2. April 2014

Quelle: http://www.retz.gv.at/system/web/sitzungsprotokoll.aspx?typid=2014&menuonr=221794893

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aus dem Protokoll des GR April 2014
aus dem Protokoll des GR April 2014
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