Allgemein

Wirtschaftsspitzen wandern im herbstlichen Retz

Bereits seit 2011 veranstaltet der Verein WWW – WIRTSCHAFT WANDERT WEITER Wanderungen „für einen guten Zweck“ abwechselnd im Jahresrhythmus im Westen und im Osten Österreichs. Dieses Jahr begeisterte die herbstliche Landschaft rund um Retz die Führungskräfte aus der Wirtschaft in ganz Österreich. Sogar der Nationalbank Gouverneur Dr. Ewald Nowotny folgte der Einladung mit Gattin und war von der Region begeistert. Das gesamte Nenngeld für diese Wanderung kommt  einem Hilfsfonds für soziale Zwecke zu Gute und wird durch das Rote Kreuz verwaltet. Die Mitbegründerin des Vereins Elisabeth Gürtler betont die Wichtigkeit und Effizienz des Netzwerkens in gemütlicher Wanderrunde und freute sich über die zahlreiche Teilnahme. Die Wanderroute führte vom Althof Retz über das Winzerhaus am Altenberg nach Retzbach zum Heiligen Stein. Am Rückweg genossen die Wanderer noch eine kleine Erfrischung bei einer Rast und den Ausblick von der Windmühle. Mehr darüber unter: https://www.wirtschaftwandertweiter.at

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Obernalber Straße / Siedlung am Weinberg wird das eine „never ending story“??

Der Bauabschnitt Retz – Obernalb beschäftigt uns und viele andere schon seit Langem. Die Asphaltierungsarbeiten wurden im September fertiggestellt, die Markierungsarbeiten scheinen schon zu Ende zu sein. Die von Bgm. Koch versprochene Entfernung des Aushubmaterials ist mittlerweile im Oktober erledigt worden. Aber eine Abbiegespur für die Bewohner der Siedlung „Am Weinberg“ scheint es wohl nicht zu geben. Lassen wir uns überraschen. In anderen Gemeinden hat es Lösungen gegeben, wo Bushaltestelle, Verkehrsinsel UND Abbiegespur auf engstem Raum umzusetzen war. Oder wurde diese doch nur einfach vergessen? WIR für RETZ bringt einige Bilder und Lösungsvorschläge dazu:

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Bautagebuch Alter Sportplatz August – Oktober 2018

Zu Ihrer Information präsentieren wir Ihnen auszugsweise einige Eindrücke von den Bauarbeiten am Alten Sportplatz. Baubeginn 6. August 2018 Wenn Sie Fotos für uns haben, die WIR für RETZ veröffentlichen darf, dann bitten wir um Zusendung an info@wirfuerretz.at . Herzlichen Dank! [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Gemeinderatssitzung am Mi. 5. September 2018 um 19:00 Uhr mit Nachtragsvoranschlag

[fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch 5. September 2018 um 19:00 Uhr im Rathaus Retz. Es gibt nur einige „routinemäßige“ Tagesordnungspunkte, die durch den Gemeinderat zu beschließen sind. Besonders interessant wird jedoch der 1. Nachtragsvoranschlag in beträchtlicher Höhe. (Das „1. Nachtragsvoranschlag“ lässt ja fast einen baldigen Antrag für einen 2. Voranschlag vermuten!) Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis 5. September während der Amtsstunden in den Nachtragsvoranschlag Einsicht nehmen und entsprechende Stellungnahmen einbringen. WIR freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher bei der Gemeinderatssitzung. Mehr Details dazu finden Sie hier in der  [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Spange Retzer Land L 1027 wieder durchgängig befahrbar.

Die Spange Retzerland   L 1027 verbindet die Stadt Retz und das Retzerland wiederum ortsgebietsfrei mit der B 303, welche die Hauptverbindung in Richtung Wien bzw. Tschechien darstellt. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Die Spange dient unmittelbar zur Verkehrsentlastung (vor allem vom LKW-Verkehr) der Ortsgebiete von Kleinhöflein, Kleinriedenthal, Ragelsdorf und Unterretzbach und dadurch zur Erhöhung der Lebensqualität für die anrainende Wohnbevölkerung. Nach der Bauphase (Abschnitt 2 von Unterretzbach bis zur B 303) ist diese saniert und kann wiederum durchgehend befahren werden. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Quelle: http://www.noe.gv.at/noe/Autofahren/L1027-Spange-Retzerland.html [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Hochbetrieb im Retzer Rathaus und Standesamt am 18. 8. 18

Standesamtliche Hochzeiten können in Retz nicht nur im eigentlichen Trauungssaal Kremser Schmidt im Retzer Rathaus stattfinden, sondern auch in der Rathauskapelle, bei der Retzer Windmühle, auf der Burg Hardegg, im Barockschloß Riegersburg und auf der Burgruine Feste Kaja. Es gibt aber auch die Möglichkeit an anderen Orten die standesamtliche Hochzeit zu gestalten, einige Betriebe im Retzer Land haben sich schon darauf eingestellt. Der 18. 8. 18 stellt wohl vom Datum her eine einmalige Konstellation dar, das Datum fällt auch noch auf einen beliebten Tag für Trauungen, einen Samstag. Allein im Retzer Rathaus finden an diesem Tag 6 Hochzeiten statt! Insgesamt finden im Standesamtsverband am 18. 8. 18 8 Trauungen statt. Für Ihre nächste Terminplanung, der 19. 9. 19 fällt auf einen Donnerstag! WIR für RETZ wünscht allen Brautpaaren ALLES GUTE!    

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Konzepte für die Zukunft, Teil II, Verkehrssituation, Stellplatzabgabe, wo sind Stellplätze geplant?

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde anlässlich der Erhöhung der Stellplatzabgabe um mehr als 75 % zwar festgestellt, dass es keinen Rechtsanspruch auf konkrete Parkplätze nach Entrichtung der Gebühr gibt. WIR hinterfragten auch Pläne für die Schaffung von Parkraum,  die Stadtregierung hat keine konkrete Idee, wo man zusätzliche Parkflächen errichten könnte. Die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen beim Siedlungsgebiet „Am Weinberg“ (Bgm. Koch: GR Sitzung 21. März 2018 bei Pkt. 16) ist zwar eine Möglichkeit für die Siedlung, jedoch halten WIR dies für keine gute Idee zur Steigerung der Attraktivität des Stadtzentrums. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Unserer Auslegung der NÖ Bauordnung aus 2014 nach gibt es unter § 41 lit 6 sehr wohl eine Bestimmung über die Verwendung der Mittel. Behauptet wurde jedoch, dass es keine Zweckwidmung der Zahlungen gäbe. Interessant ist auch die Planbarkeit der Abstellflächen in Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten am Alten Sportplatz. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Hier versprach der Gemeinderat noch in der Sitzung vom 27. April 2016 einstimmig der Siedlungsgenossenschaft WAV die Nutzung des Areals als Ersatzflächen für Parkplätze während der Bauzeit am Alten Sportplatz. Die WAV wäre auch bereit gewesen, dafür eine Entschädigungszahlung zu leisten. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Jedoch erfolgte bereits 1 1/2 Jahre später eine Umwidmung des Areals auf Bauparzellen am 13. September 2017. (angeblich wegen großer Nachfrage nach diesen Baugrundstücken) Daher sind wahrscheinlich keine alternativen Parkplätze und Nutzung als Abstell- bzw. Lagerflächen für die Baufirma möglich. (…. oder vielleicht lässt sich doch noch etwas machen?? – die Hoffnung stirbt zuletzt!) Übrigens: Die Baubewilligung wurde am 8. März 2016 ausgestellt, die Bewilligung gem. § 90 der Straßenverkehrsordnung am 13. Juli 2018. (= Bewilligung wegen Strassensperre und Parkverbot) Hier wäre doch genug Zeit gewesen, entsprechende Alternativen zum Parken zu überlegen. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]   WIR für RETZ hat mehrfach ein Verkehrskonzept eingefordert. Umgesetzt wurden punktuelle Einzellösungen. Als Ersatz für die sechs Busparkplätze wurden zwei Busparkplätze in der Landesbahnstraße gekennzeichnet, der Stellplatz für die Wohnmobile zum Friedhof verlegt. Für PKW´s wird keine Lösung angeboten, die neu geschaffene Kurzparkzone in der Kremserstraße kann wohl hier nicht als Ersatzprojekt gesehen werden. (dazu N. N.: „In Retz kann man ohnehin überall parken!“)       Zuständig dafür sind die Ausschüsse für Verkehr und Stadtplanung. https://www.retz.gv.at/de/Ausschuss_fuer_Verkehr_Sicherheit_Energie_Strassenbeleuchtung_Kindergaerten_und_Kleinkinderbetreuung_1 und https://www.retz.gv.at/de/Ausschuss_fuer_Personal_Verwaltung_Bauhof_Stadtplanung_und_Bauwesen_2 Wie der Zustand des ehemaligen Lehninger Areals im Juli 2018 aussieht, sehen Sie auch auf der Seite der Stadtgemeinde Retz. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Anmerk.: die Anzeige wurde am 19. Juli 2018 erstellt, der Link ist (war bis) am 6. August erreichbar, dort sehen Sie mehr Fotos vom Areal. https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/d/baumaterial-ziegel-vollziegel-holz-zu-verschenken-262734083/ Das Problem der fehlenden Parkplätze während der Bauphase ist unserer Ansicht nach nicht zufriedenstellend gelöst. Wir werden sehen, …… [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Betroffen werden wohl die Anrainer rund um den Alten Sportplatz sein, die neben der nicht vermeidbaren Belästigung durch die Bautätigkeit auch noch das „hausgemachte“ Problem mit den fehlenden Abstellflächen erdulden müssen. Wie sich das Vorhaben auf die Stadtgemeinde finanziell „am Ende des Tages“  auswirkt, darüber werden wir berichten. Daher: Fortsetzung folgt! (wieder einmal eine neue Geschichte aus dem letzten Gemeinderat über einen „Grundsatzbeschluss“ und dessen Umsetzung und Auswirkungen) Wie das Projekt fertig aussehen wird – hier finden Sie die Informationen bei der WAV – Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel registrierte  Genossenschaft mit beschränkter Haftung: http://www.waldviertel-wohnen.at ein Beispiel einer Wohnungsbeschreibung finden Sie auch hier: wav-objektbeschreibung_junges_wohnen Es werden dort auch wiederum knapp 60 Parkplätze entstehen, die kostenfrei genutzt werden können. (So war zumindest die Forderung von WIR für RETZ, dass dies auch in den entsprechenden Verträgen mit der WAV zugesichert wird)  [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Konzepte für die Zukunft von Retz sind gefragt! Teil I

Bei der Sitzung des Gemeinderates im Juli 2018 wurde wieder einmal deutlich, dass die derzeitige Stadtregierung keine langfristige Konzeptplanung entwickelt hat. Leider ist die Stadtgemeinde auch mit der Veröffentlichung der Gemeinderatsprotokolle etwas im Rückstand. Es fehlen die Protokolle vom 21. März 2018 und mittlerweile ist auch das Protokoll vom 23. Mai genehmigt worden und könnte veröffentlicht werden.  Deshalb dürfen wir die Fakten hier ein wenig zusammenfassen. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Kindergarten: Bereits am 29. April 2015 hat WIR für RETZ in einem Dringlichkeitsantrag festgehalten, dass auf Grund von steigenden Geburtenzahlen aber auch unter Berücksichtigung des Zuzugs ein längerfristig angelegtes Kindergartenkonzept erforderlich ist. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Diese Schlagzeilen in der NÖN stammen vom Mai / Juli 2015! Ist anscheinend  noch immer keine langfristige Lösung gefunden worden? Mittlerweile gehen die im Jahr des Dringlichkeitsantrags geborenen Kinder in den Kindergarten und das ursprünglich für 3 – 5 Jahre geplante Provisoriumin der NMS  soll zur fixen Lösung adaptiert werden (Kosten für neue Fenster, Dämmung, Fluchtstiege usw. unbekannt!)                     Und noch eine weitere Kindergartengruppe ist auf einmal (?) notwendig. (WIR sind nicht verwundert (siehe oben!) JEDOCH die geplante Kostenerhöhung von EUR 20.000,- auf EUR 55.000,- verwundert doch, ist jedoch auf Grund der kurzfristig notwendigen Umsetzung notwendig und wurde im GR im Juli 2018 beschlossen) Der zuständige Kindergartenreferent StR Lang hat zwar schon 2015 eine längerfristige Lösung angekündigt! Wo blieb diese? Oder heißt es einfach: „Wir sind ganz von der Nachfrage überrascht und müssen aus dem Provisorium doch eine Dauerlösung mit Erweiterung machen. Koste es, was es wolle!“ Diese Entwicklung war vorhersehbar und es wurden von den Verantwortlichen nicht rechtzeitig Vorkehrungen getroffen! Derzeit ist ja der Kindergarten geschlossen, (Sommerpause) WIR hoffen, dass die Arbeiten bis zu Beginn im September fertiggestellt sind, jedes Kind einen Kindergartenplatz bekommt und vielleicht auch schon ein (Kosten-)Konzept für die weitere Vorgangsweise vorliegt. Auch das Kleinkinderhaus Retz „Mini Tiger“, Wieden 2, sollte laut ersten Planungen der Stadtgemeinde Retz keine Kosten verursachen. Abgesehen von den Adaptierungskosten durch den Bauhof, fallen jetzt anscheinend doch so hohe laufende Kosten an, dass auch diese Gruppe in den Bereich des nicht durch den Umbau betroffenen Teil des NMS Gebäudes übersiedeln soll. Vielleicht könnte das einmal ein Thema für den Prüfungsausschuss sein? (Anmerk.: über Prüfungsaufträge und Inhalte entscheidet die Vorsitzende im Ausschuss – die Regierenden entscheiden also selbst, was geprüft werden soll. Leider ist der letzte Ausschuss wegen mangelnder Beschlussfähigkeit wegen zu geringer Anzahl von Anwesenden entfallen, GR vom 11. Juli, Pkt. 3) WIR ersuchen die Verantwortlichen der Stadt Retz, bei Ihren Aufgaben und Beschlüssen zumindest genau so sparsam mit den Ressourcen der Stadtgemeinde umzugehen, wie sie es von Vereinen, Institutionen und Freiwilligenorganisationen in der Stadt verlangen. Fortsetzung folgt!  [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Fristen bei Bauvorhaben sind zu beachten!

Korrekte Vorgangsweise bei Bauvorhaben:                        Erfreulicherweise wird derzeit in Retz und Umgebung sehr viel gebaut. Aus gegebenem Anlass geben wir Ihnen einige Fakten aus der NÖ Bauordnung 2014 bekannt und erläutern diese auszugsweise. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Antworten zu Fragen zur NÖ Bauordnung bekommen Sie bei Ihrem Bauamt, aus der Literatur bei MANZ oder auch bei den Spezialisten der NÖ Landesregierung. Mit der Fassung der Bauordnung 2014 gibt es doch einige Veränderungen gegenüber der Fassung aus 1996. Das Einhalten der korrekten Vorgangsweise, wie z.B. das rechtzeitige Einreichen der vorgesehenen Unterlagen erleichtert nicht nur dem Bauherrn die Arbeit sondern zeigt von Rücksichtnahme auf Anrainer und Betroffene. Wenn ich etwas baue, habe ich nur die NÖ Bauordnung zu beachten? Nein, je nach Standort und Art des Bauvorhabens gelten eine Reihe anderer Vorschriften. (z.B.: Denkmalschutz, Gewerbebehörde, Straßenverkehrsordnung, Bestimmungen der Raumordnung, NÖ Kanalgesetz, ggf. Aufzugsordnung 1995, NÖ Gassicherheitsgesetz 2002, NSchG NÖ Naturschutzgesetz, u.v.m. …..) An wen kann ich mich wenden, wenn ich bauliche Änderungen vornehmen möchte? Bei privater Nutzung ist es vorerst einmal das Bauamt am Standort des Bauvorhabens, bei gewerblicher Nutzung hilft die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat weiter. Nutzen Sie hier mögliche Sprechtage oder Beratungsmöglichkeiten vor Beginn Ihres Bauvorhabens. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Das Dokument mit den häufigsten Fragen welche das Land NÖ veröffentlicht hat finden Sie hier: FAQ NÖ Bauordnung – Land NÖ Informationen und Formulare in Retz: https://www.retz.gv.at/de/Bauamt_3 [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]       Aber auch die Professionisten am Bau werden Sie vor Auftragserteilung über die notwendigen behördlichen Schritte informieren.     Habe ich Anrainer von meinen Vorhaben zu informieren? Das ist an sich die Aufgabe des Bauamtes. Nach Bekanntgabe der Maßnahmen durch den Bauwerber beim Bauamt wird dort entschieden, ob es sich um ein: Bewilligungs-, anzeige- und meldefreies Vorhaben lt. § 17 Meldepflichtiges Vorhaben lt. § 16 Anzeigepflichtiges Vorhaben lt. § 15 oder ein Bewilligungspflichtiges Vorhaben gem. § 14 gemäß der NÖ Bauordnung 2014 handelt. Hier  können Sie Details über die NÖ Bauordnung nachlesen, welche Vorhaben in welche Kategorie fallen. NÖ-BauO-2014-gesamt Anzuraten ist jedoch, die Nachbarn und Anrainer schon im Vorhinein von den geplanten Vorhaben zu informieren. So können mögliche Bedenken, gewünschte Anregungen leichter berücksichtigt werden und ein möglicher Konsens auch ohne Anweisung der Baubehörde erreicht werden. Wer gilt als Anrainer, wer hat Parteienstellung im Bauverfahren? Dies ist in der Bauordnung in § 6 und 7 geregelt. Beim Baubewilligungsverfahren und baupolizeilichen Verfahren nach § 34 Abs. 2 und § 35 haben neben dem Bauwerber, dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Eigentümer des Bauwerks unter anderem Eigentümer der Grundstücke, die an das Baugrundstück angrenzen oder von diesem durch dazwischen liegende Grundflächen mit einer Gesamtbreite bis zu 14 m (z. B. schmale Grundstücke, Verkehrsflächen, Gewässer, Grüngürtel) getrennt sind (Nachbarn), Parteistellung. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Sollte jedoch in Ihrer Nachbarschaft gebaut werden, und Sie erhielten KEINE Information – [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Was habe ich alles für eine Einreichung eines Bauvorhabens vorzubereiten? Je nach Art des Bauvorhabens sind einige bis zu einer Fülle von Unterlagen, Plänen und Beschreibungen einzureichen. Nachzulesen in § 18 Antragsbeilagen Welche Fristen habe ich einzuhalten? Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei Gefahr in Verzug) sind bestimmte Fristen laut Bauordnung einzuhalten. Auf jeden Fall ist eine Bauanzeige VOR Baubeginn einzureichen! [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben gem. § 15 hat die Baubehörde erster Instanz 6 Wochen Zeit, um das Bauvorhaben zu prüfen. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle für die Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen vorliegen. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]   Dazu gehört beispielsweise wohl auch die Stellungnahme der Schutzzonenkommission dazu, wenn das Bauvorhaben innerhalb der Schutzzone liegt. Hinweise dazu unter: https://www.retz.gv.at/de/Verordnung_von_Schutzzonen_-_neue_Bebauungsvorschriften Lt. § 15 Abs. 7) darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen, wenn die Baubehörde das Vorhaben binnen der genannten Fristen gem. Abs. 4 oder 5 nicht untersagt oder zu einem früheren Zeitpunkt mitteilt, dass die Prüfung abgeschlossen wurde und vor Ablauf der gesetzlichen Fristen begonnen werden darf. Bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben muss die Baubehörde ein Prüfungsverfahren durchführen. Nach Ablauf einer sechswöchigen Frist – ab Eingang der Anzeige bei der Baubehörde (innerhalb derer keine Untersagung oder Mitteilung über weitere Maßnahmen erfolgte) bzw. ab Kenntnisnahme der Anzeige durch die Baubehörde – darf das Vorhaben ausgeführt werden. Widerspricht jedoch das Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 15 Abs. 6 NÖ BauO, muss die Baubehörde das Vorhaben mit Bescheid untersagen. Übrigens: Nach Ablauf dieser Fristen oder der Mitteilung ist eine Untersagung des Vorhabens nicht mehr zulässig. Wird bei dem Bauvorhaben der öffentliche Grund vor dem Baugrundstück beansprucht (z.B.: Gerüst am Gehsteig, Lagerung von Baumaterialien, usw.) so muss ebenfalls VOR Baubeginn um eine straßenpolizeiliche Bewilligung gem. §90 StVO 1960 und um die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis nach dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz angesucht werden.  Hier ist auf eine mögliche Beeinträchtigung für Fußgeher, den allgemeinen Fahrzeugverkehr aber auch auf den Kraftfahrlinienverkehr einzugehen. Neu kennt die NÖ Bauordnung 2014 die Meldepflicht, bei der spätestens 4 Wochen nach Abschluss bestimmter in der Bauordnung konkret angeführten Arbeiten, eine Meldung an die Baubehörde zu erfolgen hat. Genutzt darf das Bauvorhaben erst dann, wenn es auch im Sinne des §30 NÖ-BO 2014 fertiggestellt ist! (nicht nur physisch) Wenn ihr Bauvorhaben komplett beendet ist, hoffen wir, Sie haben Freude mit ihrem fertigen Projekt. WIR für RETZ wünscht für ihr nächstes Bauvorhaben ALLES GUTE und gutes Gelingen! 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Mi. 11. Juli 2018 um 19:00 Uhr Sitzung des Gemeinderates in Retz

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch 11. Juli 2018 um 19:00 Uhr im Rathaus Retz. Es gibt einige „routinemäßige“ Tagesordnungspunkte, die durch den Gemeinderat zu beschließen sind, aber auch einige interessante Details. WIR freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Mehr Details dazu finden Sie hier in der Hier die Tagesordnung: Einladung-gemeinderat-2018-07-11 [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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