LOCKDOWN GEHT WEITER

Corona-Regeln bis 2. Mai

13.4.20201 | 8:00 Uhr

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden in Wien und NÖ bis 2. Mai verlängert um die Situation auf den Intensivstationen zu entschärfen. Schülerinnen und Schüler sollen am 26. April wieder zurück an die Schulen kommen.

Bis 2. Mai gilt:

  • Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur ausfolgenden Gründen erlaubt:

    • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

    • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen

    • Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten

    • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, unter anderem:

    • Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen.

    • Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,

    • Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19

    • Beruf und Ausbildung

    • Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung

  • Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.

  • Handel: Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, etwa Supermärkte, Märkte und Apotheken. Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

  • Dienstleistungen: körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisörinnen und Frisöre, Masseurinnen und Masseure, Kosmetiksalons) sind geschlossen.

  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Speisen und Getränke dürfen per Lieferdienst bestellt oder zwischen 6 und 19 Uhr abgeholt werden.

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Zoos, Museen, Büchereien etc.) sind geschlossen.

  • Sport und Jugend: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson. Sonstige Zusammenkünfte sind untersagt.

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen an allen öffentlichen Orten sowie bei Menschenansammlungen (Märkte, Begräbnisse, beim Abholen von Speisen etc.).

  • In Wien gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an folgenden Plätzen:

Donaukanal (zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke), Schwedenplatz, Maria-Theresien-Platz und Museumsquartier, Stephansplatz, Karlsplatz/Resselpark

  • Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

  • Einreisekontrollen werden verschärft, es gibt verpflichtende Tests.

  • Hotels bleiben geschlossen.

  • Alle privaten Veranstaltungen, etwa Hochzeiten, Jubiläums- oder Geburtstagsfeiern, sind verboten. Begräbnisse sind weiterhin erlaubt, es dürfen höchstens 50 Personen daran teilnehmen.

  • In den Pflegeeinrichtungen sind 2 Besuchspersonen 2-mal pro Woche pro Bewohnerin oder Bewohner erlaubt.

  • In den Krankenhäusern: 1 Besuchsperson pro Patientin/Patient an 2 Tagen pro Woche (ab einem Aufenthalt von mindestens einer Woche).

  • Arbeit: Es wird, wo es möglich ist, Homeoffice empfohlen. Für die Arbeit vor Ort gilt in geschlossenen Räumen die FFP2-Pflicht, wenn sich in einem Raum mehr als eine Person gleichzeitig aufhält und keine Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwände) vorhanden sind.

Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.

Bleiben Sie gesund.