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Fristen bei Bauvorhaben sind zu beachten!

Korrekte Vorgangsweise bei Bauvorhaben:                        Erfreulicherweise wird derzeit in Retz und Umgebung sehr viel gebaut. Aus gegebenem Anlass geben wir Ihnen einige Fakten aus der NÖ Bauordnung 2014 bekannt und erläutern diese auszugsweise. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Antworten zu Fragen zur NÖ Bauordnung bekommen Sie bei Ihrem Bauamt, aus der Literatur bei MANZ oder auch bei den Spezialisten der NÖ Landesregierung. Mit der Fassung der Bauordnung 2014 gibt es doch einige Veränderungen gegenüber der Fassung aus 1996. Das Einhalten der korrekten Vorgangsweise, wie z.B. das rechtzeitige Einreichen der vorgesehenen Unterlagen erleichtert nicht nur dem Bauherrn die Arbeit sondern zeigt von Rücksichtnahme auf Anrainer und Betroffene. Wenn ich etwas baue, habe ich nur die NÖ Bauordnung zu beachten? Nein, je nach Standort und Art des Bauvorhabens gelten eine Reihe anderer Vorschriften. (z.B.: Denkmalschutz, Gewerbebehörde, Straßenverkehrsordnung, Bestimmungen der Raumordnung, NÖ Kanalgesetz, ggf. Aufzugsordnung 1995, NÖ Gassicherheitsgesetz 2002, NSchG NÖ Naturschutzgesetz, u.v.m. …..) An wen kann ich mich wenden, wenn ich bauliche Änderungen vornehmen möchte? Bei privater Nutzung ist es vorerst einmal das Bauamt am Standort des Bauvorhabens, bei gewerblicher Nutzung hilft die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat weiter. Nutzen Sie hier mögliche Sprechtage oder Beratungsmöglichkeiten vor Beginn Ihres Bauvorhabens. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Das Dokument mit den häufigsten Fragen welche das Land NÖ veröffentlicht hat finden Sie hier: FAQ NÖ Bauordnung – Land NÖ Informationen und Formulare in Retz: https://www.retz.gv.at/de/Bauamt_3 [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]       Aber auch die Professionisten am Bau werden Sie vor Auftragserteilung über die notwendigen behördlichen Schritte informieren.     Habe ich Anrainer von meinen Vorhaben zu informieren? Das ist an sich die Aufgabe des Bauamtes. Nach Bekanntgabe der Maßnahmen durch den Bauwerber beim Bauamt wird dort entschieden, ob es sich um ein: Bewilligungs-, anzeige- und meldefreies Vorhaben lt. § 17 Meldepflichtiges Vorhaben lt. § 16 Anzeigepflichtiges Vorhaben lt. § 15 oder ein Bewilligungspflichtiges Vorhaben gem. § 14 gemäß der NÖ Bauordnung 2014 handelt. Hier  können Sie Details über die NÖ Bauordnung nachlesen, welche Vorhaben in welche Kategorie fallen. NÖ-BauO-2014-gesamt Anzuraten ist jedoch, die Nachbarn und Anrainer schon im Vorhinein von den geplanten Vorhaben zu informieren. So können mögliche Bedenken, gewünschte Anregungen leichter berücksichtigt werden und ein möglicher Konsens auch ohne Anweisung der Baubehörde erreicht werden. Wer gilt als Anrainer, wer hat Parteienstellung im Bauverfahren? Dies ist in der Bauordnung in § 6 und 7 geregelt. Beim Baubewilligungsverfahren und baupolizeilichen Verfahren nach § 34 Abs. 2 und § 35 haben neben dem Bauwerber, dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Eigentümer des Bauwerks unter anderem Eigentümer der Grundstücke, die an das Baugrundstück angrenzen oder von diesem durch dazwischen liegende Grundflächen mit einer Gesamtbreite bis zu 14 m (z. B. schmale Grundstücke, Verkehrsflächen, Gewässer, Grüngürtel) getrennt sind (Nachbarn), Parteistellung. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Sollte jedoch in Ihrer Nachbarschaft gebaut werden, und Sie erhielten KEINE Information – [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Was habe ich alles für eine Einreichung eines Bauvorhabens vorzubereiten? Je nach Art des Bauvorhabens sind einige bis zu einer Fülle von Unterlagen, Plänen und Beschreibungen einzureichen. Nachzulesen in § 18 Antragsbeilagen Welche Fristen habe ich einzuhalten? Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei Gefahr in Verzug) sind bestimmte Fristen laut Bauordnung einzuhalten. Auf jeden Fall ist eine Bauanzeige VOR Baubeginn einzureichen! [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben gem. § 15 hat die Baubehörde erster Instanz 6 Wochen Zeit, um das Bauvorhaben zu prüfen. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle für die Beurteilung des Vorhabens notwendigen Unterlagen vorliegen. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]   Dazu gehört beispielsweise wohl auch die Stellungnahme der Schutzzonenkommission dazu, wenn das Bauvorhaben innerhalb der Schutzzone liegt. Hinweise dazu unter: https://www.retz.gv.at/de/Verordnung_von_Schutzzonen_-_neue_Bebauungsvorschriften Lt. § 15 Abs. 7) darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen, wenn die Baubehörde das Vorhaben binnen der genannten Fristen gem. Abs. 4 oder 5 nicht untersagt oder zu einem früheren Zeitpunkt mitteilt, dass die Prüfung abgeschlossen wurde und vor Ablauf der gesetzlichen Fristen begonnen werden darf. Bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben muss die Baubehörde ein Prüfungsverfahren durchführen. Nach Ablauf einer sechswöchigen Frist – ab Eingang der Anzeige bei der Baubehörde (innerhalb derer keine Untersagung oder Mitteilung über weitere Maßnahmen erfolgte) bzw. ab Kenntnisnahme der Anzeige durch die Baubehörde – darf das Vorhaben ausgeführt werden. Widerspricht jedoch das Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 15 Abs. 6 NÖ BauO, muss die Baubehörde das Vorhaben mit Bescheid untersagen. Übrigens: Nach Ablauf dieser Fristen oder der Mitteilung ist eine Untersagung des Vorhabens nicht mehr zulässig. Wird bei dem Bauvorhaben der öffentliche Grund vor dem Baugrundstück beansprucht (z.B.: Gerüst am Gehsteig, Lagerung von Baumaterialien, usw.) so muss ebenfalls VOR Baubeginn um eine straßenpolizeiliche Bewilligung gem. §90 StVO 1960 und um die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis nach dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz angesucht werden.  Hier ist auf eine mögliche Beeinträchtigung für Fußgeher, den allgemeinen Fahrzeugverkehr aber auch auf den Kraftfahrlinienverkehr einzugehen. Neu kennt die NÖ Bauordnung 2014 die Meldepflicht, bei der spätestens 4 Wochen nach Abschluss bestimmter in der Bauordnung konkret angeführten Arbeiten, eine Meldung an die Baubehörde zu erfolgen hat. Genutzt darf das Bauvorhaben erst dann, wenn es auch im Sinne des §30 NÖ-BO 2014 fertiggestellt ist! (nicht nur physisch) Wenn ihr Bauvorhaben komplett beendet ist, hoffen wir, Sie haben Freude mit ihrem fertigen Projekt. WIR für RETZ wünscht für ihr nächstes Bauvorhaben ALLES GUTE und gutes Gelingen! [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Mi. 11. Juli 2018 um 19:00 Uhr Sitzung des Gemeinderates in Retz

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch 11. Juli 2018 um 19:00 Uhr im Rathaus Retz. Es gibt einige „routinemäßige“ Tagesordnungspunkte, die durch den Gemeinderat zu beschließen sind, aber auch einige interessante Details. WIR freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Mehr Details dazu finden Sie hier in der Hier die Tagesordnung: Einladung-gemeinderat-2018-07-11 [/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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LFLB 2018 – Gratulation den Feuerwehrmitgliedern!

Herzliche Gratulation den Feuerwehrmitgliedern, die erfolgreich an den NÖ Landesfeuerwehr – Leistungswettbewerben in Gastern teilgenommen haben. Hier ein kleiner Auszug: [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Die komplette Ergebnisliste finden Sie beim NÖ Landesfeuerwehrverband und auch hier bei uns! lflb_2018[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Die Entscheidung über den Standort der NÖ Landesausstellung 2022 im Weinviertel ist gefallen.

2022 wird die Region Marchegg zum Austragungsort der Ausstellung Mit großer Spannung ist die schon lange erwartete Entscheidung über den Standort zur Austragung der NÖ Landesausstellung im Jahr 2022 verkündet worden. Das Austragungsjahr wurde von 2021 auf 2022 verschoben.  Als mögliche Austragungsorte haben sich beworben: Die Region Retz/Znojmo mit dem grenzüberschreitenden Motto „Alte Verbindungen – Neu beleben!“ Die Region Marchfeld mit dem Arbeitstitel „Wunderwelt  Natur“ und dem Hauptstandort Schloss Marchegg als ehemaliges Pálffy-Schloss. Eine weitere Bewerbung lag von der Region Korneuburg vor, die das Thema Mobilität zum Schwerpunkt machen. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Eines haben alle Regionen gemeinsam. Mit einem innovativen und zukunftsorientierten Projekt ist die Hauptnutzung der Landesausstellung die Stärkung und Regionalentwicklung nach Austragung der Ausstellung. Die Ausstellung ist gleichsam als Schaufenster und Startereignis für eine zukunftsorientierte Entwicklung in der Region zu sehen. Auch wenn Retz – Znojmo den Zuschlag für die Austragung der Ausstellung nicht bekommen hat, so sind bereits im Vorfeld so viel konstruktive gemeinsame Ideen und Projekte entstanden, die es für die Zukunft aufzubereiten gilt. Gemeinsamkeiten im Kulturbereich, im Bereich von Schulen und Bildung, in Bereichen der Agrarwirtschaft einschließlich Weinbau und in der touristischen Angebotsaufbereitung gilt es, die Weichen für die Zukunft zu stellen und die Wege und Möglichkeiten zu nutzen. „Alte Verbindungen – neu beleben!“ Ein Motto, dass nach fast 30 Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhangs noch immer hoch aktuell ist und ein unglaubliches Entwicklungspotenzial birgt. Auch wenn die Landesausstellung 2021 nicht in der Region Retz / Znojmo stattfinden wird, sollte das Potenzial, die Kraft und die Chancen der Region genützt werden und zukunftsorientiert neue Projekte entwickelt und umgesetzt werden > Anstrengungen für eine gemeinsame positive Zukunft beiderseits der Grenze.[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Standortentscheidung Landesausstellung 2021 wird am Die. 5. Juni 2018 verkündet

Ob es im Zuge der Standortentscheidung über die Landesausstellung 2021 im Weinviertel auch in Zukunft verstärkt zu einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit kommt, wird am Dienstag 5. Juni 2018 um 11:15 Uhr im Milleniumsaal im Landhaus bekannt gegeben. WIR werden Sie umgehend über das Ergebnis informieren.   Bildquelle: http://www.noel.gv.at/noe/Grenzueberschreitende_Zusammenarbeit_zwischen_Niederoeste.html

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Planung Obernalber Spitz – ein (Fuß)Weg in die Sackgasse?

In den kürzlich erschienenen Stadtnachrichten (derzeit leider noch nicht online) ist ein Plan für die Gestaltung des Fahrbahnteilers und der Nebenanlagen beim derzeit im Bau befindlichen Projekt Obernalber Straße veröffentlicht worden. [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Laut diesem Plan ist der Fahrbahnteiler unmittelbar nach der Einmündung der Straße vom Weinberg geplant. WIR für RETZ hat schon bei den Bürgergesprächen im Mai 2017 auf die möglicherweise gefährliche Situation hingewiesen und hofft, dass Fußgeherübergang und Bushaltestelle an einer übersichtlicheren Stelle umgesetzt werden. Hierzu den Bericht aus den Stadtnachrichten und den Plan des Fußgeherübergangs.   Hier ist auf der Seite der Siedlung „am Weinberg“ noch ein Gehsteig geplant, der jedoch im „Nichts“ endet. WIR für RETZ hätte den Gehweg gerne weitergeführt. Aber dieser endet lt. Plan bereits nach einigen Metern. Ein Weg in die Sackgasse?     [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Unsere Fragen zur Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2018 zum Tagesordnungspunkt Haftungsübernahme für Beschluss Generalsanierung Neue Mittelschule – Bürgschaftsverträge

Beim Tagesordnungspunkt Haftungsübernahme für Beschluss Generalsanierung Neue Mittelschule – Bürgschaftsverträge geht es um eine bedeutende Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt (im finanziellen Bereich) aber auch um die Qualität des Ausbildungsangebotes für die zukünftigen Generationen. Deshalb sollte das Projekt professionell, umfassend und zukunftsorientiert entwickelt werden, BEVOR einer Finanzierung zugestimmt wird. Wir haben diese Fragen schon vor der Ausschusssitzung des NMS-Ausschusses als auch im Stadtrat gestellt und warten noch auf Antworten, damit wir mit gutem Gewissen zustimmen können. Deshalb unsere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt: Gibt es eigentlich eine konkrete Projektbeschreibung für welchen Leistungsumfang die einzelnen Gemeinden eine entsprechende Bürgschaft übernehmen sollen? Entstehen durch die Nutzung der Klassenräume in den Seitentrakten durch NMS und ev. andere Nutzer zusätzliche Kosten oder sind diese bereits im Vertrag mit dem Generalunternehmer (GU) enthalten? Was passiert mit den während der Bauzeit genutzten Räumlichkeiten nach den Renovierungsarbeiten? (Verwertung im GU-Vertrag enthalten? Oder Zusatzkosten?) Situation Turnsäle – Einzellösung, Gemeinschaftslösung, in den GU Kosten enthalten oder kommen da noch EUR ?? dazu? Raumnutzung weitere Kindergartengruppe Kosten für Adaptierung in GU Vertrag enthalten? Keine Vertragslösung Schulgemeinde mit Stadtgemeinde, oder doch? Sind Kosten für die Adaptierung des NMS Umfeldes (Parkplätze, Radabstellplätze, Rasen, Freizeit- und Sportanlagen im GU Vertrag enthalten oder kommen da EUR ?? dazu? Sind hier bereits gemeinsame Nutzungsverträge mit HLT, Kindergarten, Musikschule angedacht? Ist hier mit einer fixen Kostenbeteiligung / in welcher Höhe zu rechnen? Mit welchen Kosten für die Einrichtung ist zu rechnen (Klassenräume, Nebenräume, Fachwerkstätten / PC-Räume, Physiksaal o.ä.) > bereits beim GU-Vertrag enthalten?? Können schon die Projektgesamtkosten eingeschätzt werden, welche die Schulgemeinde bzw. die Anteile durch die Stadtgemeinde zu tragen sind?   WIR freuen uns auf konstruktive Antworten WIR für RETZ

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23. Mai 2018 um 19:00 Uhr Sitzung des Gemeinderates in Retz

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch 23. Mai 2018 um 19:00 Uhr im Rathaus Retz. Es gibt viele „routinemäßige“ Tagesordnungspunkte, die durch den Gemeinderat zu beschließen sind, aber auch einige brisante Inhalte. WIR freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Mehr Details dazu finden Sie hier in der Tagesordung zur Sitzung des Gemeinderats vom 23. Mai 2018 [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Mit dem Jugendshuttle zum Fest im Weinviertel

Festlexpress – mit dem Jugend-Shuttle zum Fest im Weinviertel und wieder nach Hause! Gerne unterstützen WIR die Initiative der LEADER Region Weinviertel-Manhartsberg und der JugendgemeinderätInnen des Bezirks Hollabrunn. Am Samstag, den 19. Mai 2018 fährt der erste regionale FESTL-EXPRESS! Dieser Jugend-Shuttle fährt von Retzbach, Retz, Schrattenthal, Zellerndorf, Pulkau, Rafing und Groß-Reipersdorf zur Steinbruchparty nach Röschitz. Schon eine Woche drauf am Samstag, den 26. Mai 2018 geht’s dann zur ‚Sitzendorf Revolution‘ in Sitzendorf. Auch hier fährt der FESTL-EXPRESS ab Retzbach wieder zweimal hin und zurück. Konkrete Abfahrtzeiten – siehe Bild sowie auf Facebook unter www.facebook.com/festlexpress.   [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Dieses Angebot ist heuer noch kostenlos und wird im Rahmen einer LEADER Förderung vom Land NÖ und der Europäischen Union unterstützt. Die Idee wurde gemeinsam mit den Jugend-Gemeinderäten des Hollabrunner Bezirks sowie dem Verein Menschen.Leben bzw. der Jugendarbeit.07 entwickelt.[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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Bericht von den Bürgergesprächen von WIR für RETZ / April 2018

Am Donnerstag, 19. April fanden wieder Bürgergespräche von WIR für RETZ im Schlossgasthaus Brand statt. Auch diesmal fanden sich viele interessierte Retzerinnen und Retzer ein, die Aktuelles aus der Stadtgemeinde erfahren wollen. Aus dem Ausschuss für Grünanlagen, Friedhöfe, Parks und Spielplätze STR Günter Hofer begrüßte die anwesenden Gäste und erläuterte die Entwicklungen im Grünraum. (Ausschuss Grünraum) Nach einer Abgrenzung der Zuständigkeiten zu den Ausschussbereichen Umwelt (Dr. Pichelhofer) Umweltausschuss Landwirtschaft (Johannes Graf) Ausschuss Landwirtschaft  und den Zuständigkeiten von Bgm. Koch erläuterte er die Möglichkeiten in Ausschuss im Detail, wie z.B. die Bäume und Sträucher in der Kaiserallee, [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Am Anger, in der Fladnitzerstraße, beim Park bei der EVN, beim Kriegerdenkmal in Obernalb und auf anderen Flächen. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]   Diese wurden aus Sicherheitsgründen entfernt und werden neu ausgepflanzt. Teilweise wird die Neubepflanzung durch den Dorferneuerungsverein und private Personen finanziell unterstützt und auch Pflegearbeiten werden übernommen. Während über die Fertigstellung der Verglasung der Halle des Lichts am Friedhof berichtet werden konnte (das Budget dafür wurde aus einem anderen Ressort zu Verfügung gestellt), so müssen Lösungen zur leichteren Wasserentnahme im Friedhofsbereich in Retz aus budgetären Gründen noch warten.             Mobilität in der Gemeinde Der Mobilitätsbeauftragte der Stadt Retz GR Günter Seher berichtete von der geplanten Neugestaltung der Park and Ride Anlage, welche 2019 umgesetzt werden soll. Weiters wurde auf die Veranstaltungen im Rahmen der Mobilitätstage am Hauptplatz in Retz hingewiesen. (Einladung Mobilitätstage ) Hier werden auch Experten der ÖBB, Elektromobilität und viele andere mit einer großen Ausstellung zu Verfügung stehen. Die in der Diskussion aufgekommenen Fragen über die einfache Bedienbarkeit von Fahrscheinautomaten, mögliche Standorte für Ladestationen für Autos und E-Bikes können bei dieser Veranstaltung nochmals genau nachgefragt werden. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Während sich Seher erfreut zeigte, dass die vielen Schlaglöcher im Bereich des Bahnhofs jetzt vorerst einmal provisorisch gerichtet sind, so verlieh er genauso seinen Bedenken Nachdruck, dass mit Beginn der Bauarbeiten am Alten Sportplatz für Bewohner, Mitarbeiter, Gäste und Besucher deutlich weniger Parkflächen zu Verfügung stehen werden. Die vorübergehende Nutzung der Lehningergründe als Ausweichfläche wurde ja von der Mehrheit im Gemeinderat abgelehnt. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Ebenso heftig wurde die Verkehrsplanung der L 35 Richtung Obernalb diskutiert. Die (anscheinend) geplante Lösung mit einem Fußgeherübergang auf halber Höhe zum Berg Richtung Obernalb erschien den Anwesenden nicht als die ideale Lösung. Die Möglichkeit eines Kreisverkehrs bzw. eines Übergangs über die Unternalber Straße als Verlängerung der Raymann Allee wurde nochmals angesprochen. Ebenso war den Anwesenden klar, dass es eine bessere Lösung im Bereich Höfleinerstrasse, Sandweg, Pfarrer Josef Schnablgasse und Zufahrt Spar für Fußgeher geben soll. Hier sind doch immer wieder viele Schülerinnen und Schüler unterwegs. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]                   NMS Ausschuss   [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“]   STR Walter Fallheier BEd und GR Felix Wiklicky MBA, BEd erläuterten die Situation im Schulbereich, die geplante Renovierung der NMS (Rupert Rockenbauer Schule) und appellierten nochmals an die Verantwortlichen bei Planung und Umsetzung zukunftsorientierte Visionen anzustreben. Ein attraktives Ausbildungsangebot beginnend vom Kindergarten bis zum Maturaangebot würde den Standort Retz aufwerten und auch für zuziehende Familien ein Grund sein, um sich in der Gemeinde Retz anzusiedeln.     Ausschuss für Umwelt, Abfall, Wasserver- und entsorgung GR Karl Breitenfelder berichtete vom geplanten Kanalprojekt Hofern, bei dem derzeit eine Leitung von Hofern bis Retz entlang der Straße geplant wird. Zur Entlastung der Höfleinerstrasse / Sandweg bei Starkregenereignissen ist die umgehende Umsetzung eines Entlastungskanals unter der Bahnstrecke geplant. [/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“] Bewerbung Landesausstellung Retz/Znojmo 2021  und  Visionen für Retz    Die Visionen für Retz und den aktuellen Stand bei der Bewerbung der Landesausstellung 2021 erläuterten STR Günther Hofer und Michael Mazelle. Dieser berichtete von seinen Erfahrungen und Erkenntnissen vom Besuche des Stadt- und Ortsmarketing Kongresses in Salzburg. Die notwendigen Maßnahmen zur Belebung der Stadt und des Umfeldes erfordern gemeinsame Anstrengungen, längerfristige Planung und zukunftsorientierte Visionen. Durch modernes Ortsmarketing, der Bildung einer Standortmarke und der Fokussierung auf einen USP wollen Erfolgsfaktoren für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Tourismus geschaffen werden. Im Anschluss an die Diskussion wurden noch in Gruppengesprächen viele kleinere Anliegen der Bevölkerung von den Mandataren von WIR für RETZ aufgenommen, um diese entsprechend unterstützen zu können. WIR für RETZ freut sich auf Ihren Besuch bei den nächsten Bürgergesprächen im Oktober 2018[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

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